Gemeinsame Ziele!

Betriebs- und Betreuungskonzept

  1. Rechtsform und Zielsetzung der Einrichtung

    In privater Initiative wurde die LICHTWEITE mit der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Die LICHTWEITE nimmt eine öffentliche Aufgabe wahr und ist gemeinnützig.

    LICHTWEITE bietet nicht nur einen Wohn- und integrierten Arbeitsplatz, sondern zusätzlich auch sozialpädagogische Betreuung rund um die Uhr. Das Angebot richtet sich an Massnahme-Klienten gemäss Art. 59 StGB.

    Im Mittelpunkt der Arbeit der LICHTWEITE steht die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Aufenthalt in der LICHTWEITE soll eine kurzfristige Stabilisierung und eine längerfristige Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner bezwecken. Mit der stationären Betreuung soll im geschützten Rahmen der Institution Hilfestellungen geleistet werden zur Stärkung der Eigenverantwortung, der Eigeninitiative und der Selbsthilfe.

    Die sozialpädagogische Betreuung engagiert sich vor allem auf folgende Bereiche:

    • Förderung der eigenen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen der Bewohner
    • Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
    • Hilfe zur Selbständigkeit
    • Hilfe bei der Alltagsbewältigung durch unsere diversen Beschäftigungs- und Freizeitangebote
    • Fachliche Begleitung und Unterstützung beim Anbieten von Lebens- und Bewältigungsstrategien
    • Hinterfragen und gezieltes Verändern inadäquater Verhaltensmuster
    • Fördern eines straffreien Lebens
    • Erhalten und Schaffen eines tragfähigen Beziehungsnetzes sowohl innerhalb als auch ausserhalb der LICHTWEITE.


    Das Ziel der LICHTWEITE ist die Reintegration der Bewohner in die Gesellschaft. Der Bewohner soll befähigt werden, selbständig Wohnen und Leben zu können. Die berufliche und soziale Integration gehört zu den weiteren Zielen der Reintegration.

    Die LICHTWEITE verfügt über ein individuelles, stufengerechtes und entwicklungsorientiertes System und stellt den Bewohnern jene Unterstützung, Begleitung und Behandlung zur Verfügung, welche diese für eine persönliche und kontinuierliche Entwicklung benötigen. LICHTWEITE fördert die Bewohner in ihrer Selbstverantwortung und im Wahrnehmen ihrer Pflichten.

    Die LICHTWEITE erhält hohe Akzeptanz und eine breite Unterstützung für ihr Handeln, indem sie aktiv und transparent über ihre Ziele, deren Erreichungsgrad, konkrete Probleme und Entwicklungen kommuniziert.

  2. Vernetzung und Bezug zur Öffentlichkeit

    Die LICHTWEITE verfügt über eine gute und enge Zusammenarbeit mit

    • der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion und der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
    • der Gemeinde Kirchdorf
    • den Zuweisern
    • Sozialämtern
    • Vormundschaftsbehörden
    • Ämter für Justizvollzug
    • Einrichtungen, wie Strafanstalten, Massnahmen- und Therapiezentren (JVA St. Johannsen, JVA Solothurn, etc.), Psychiatrien (SGM, SRO, St. Urban, UPD Bern, etc.), und andere
    • Ärzten (Heimedli Hausarztpraxis Wichtrach) und Psychiater (Forensischer Psychiater Hr. Sommer, Hr. Holzmayr), Therapeuten, Apotheke (Dorfapotheke Münsingen) als wichtige Partner der Gesundheitsvorsorge und -versorgung
    • Angehörigen der Bewohner, freiwilligen MitarbeiterInnen und die Bevölkerung. Mit vielfältigen Beziehungen zu den Bewohnern und zur Institution gelten sie als tragendes soziales Netz
    • Pfarrer verschiedener Religionen
    • Verbänden und anderen Institutionen als Partner gleicher Zielrichtung
    • den Medien. Sie haben als Verbindungsglied zur Bevölkerung die Funktion, die Öffentlichkeit über die Institution zu informieren. Aktivitäten und Neuerungen werden regelmässig kommuniziert.


    Die Öffentlichkeitsarbeit geschieht sowohl durch Veranstaltungen als auch durch das Erscheinungsbild der LICHTWEITE in der Öffentlichkeit (sei es durch Bewohner oder MitarbeiterInnen). Die einweisende Behörde wird über allfällige Informationen zu Handen der Medien vorrangig durch die LICHTWEITE informiert und die LICHTWEITE holt sich deren Einverständnis betreffend Medieninformationen ein.

    Folgende Mittel setzt die LICHTWEITE für die Öffentlichkeitsarbeit ein:

    • verschiedenste LICHTWEITE-Berichte
    • Teilnahme an Veranstaltungen
    • Versenden von Dokumentationen
    • Persönliche Vorstellung der LICHTWEITE bei einweisenden Behörden, Institutionen, Psychiatrien, etc.
    • Homepage
  3. Personal

    Die LICHTWEITE verfügt aktuell über ca. 600 Stellenprozente für den Heimbetrieb und die Betreuung. Diese Stellenprozente erhöhen sich mit einer grösseren Bewohnerzahl. Das Kern-Team der LICHTWEITE besteht aus sieben Betreuern. Ein zusätzliches Wochenend- und Nachtbereitschafts-Team betreut die Bewohner am Abend und in der Nacht. Es werden auch studienbegleitende Ausbildungen in der LICHTWEITE angeboten. Die Institutionsleitung verfügt über einen Master in Nonprofit-Management und eine sozialpädagogische/-arbeiterische Ausbildung. Weiter ist sie als Praxisanleiterin der FHNWCH anerkannt. Alle anderen MitarbeiterInnen verfügen über eine der Funktion entsprechende Ausbildung. Soweit sie sich nicht über eine soziale Ausbildung ausweisen können, werden sie im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsprogramms berufsbegleitend gefördert.

    Bei der Anstellung von MitarbeiterInnen achtet die Institution LICHTWEITE auf qualifiziertes Personal und dem Willen zur Übernahme von Verantwortung. Von den MitarbeiterInnen wird bei der Arbeit mit dem Bewohner eine offene und unterstützende Atmosphäre erwartet. Auch auf eine respektvolle Zusammenarbeit mit anderen MitarbeiterInnen wird grossen Wert gelegt. Gemäss der Funktion, dem Stellenbeschrieb und dem Personalreglement tragen alle MitarbeiterInnen persönlich die Verantwortung, die gesetzten Ziele in ihren Bereichen und diejenigen der Institution zu erreichen. Diese gesetzten Ziele werden mindestens jährlich anlässlich des Mitarbeitergesprächs überprüft. Die Mitarbeitergespräche als auch die regelmässigen schriftlichen und mündlichen Informationen, Sitzungen und Besprechungen sind Grundlage einer offenen und ehrlichen Kommunikationspolitik bzw. -kultur.

    Zur Sicherung des beruflichen Know-hows und als Grundlage für die Qualitätssicherung der LICHTWEITE wird eine laufende individuelle Weiterbildung der MitarbeiterInnen als selbstverständlich angesehen. Die Teilnahme an Fachkonferenzen, Schulungen und Kursen ist somit sichergestellt. Aus- und Weiterbildungen sind im Personalreglement definiert und geregelt. Entsprechend der Funktion, der Bildung und dem Einsatz haben die MitarbeiterInnen Anrecht auf eine angemessene Entlöhnung und gut ausgebauten Sozialleistungen. Freiwilligenarbeit wird in der LICHTWEITE gern gesehen. Dabei ist uns wichtig, dass die freiwilligen Mitarbeiter durch die Betreuer der LICHTWEITE fachlich begleitet werden.